Unfall im Ausland

Unfall im Ausland

Die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im Ausland kann häufig Schwierigkeiten bereiten. Man hat ausländische Rechtsvorschriften zu beachten hinter denen die deutschen Gesetze zurücktreten. Stammt der Unfallgegner aus dem Urlaubsland oder einem Drittland, gelten die ausländischen Rechtsvorschriften.
Insbesondere als Autofahrer sollten Sie sich deshalb über die geltenden ausländischen Verkehrsvorschriften und Regeln gut informieren. Nur so ist es möglich sich vor Strafverfolgung und privatrechtlichen Nachteilen zu schützen.

Was tun bei einem Unfall?

- Unfallstelle fotografieren
- Anschriften von Zeugen notieren
- Polizei zur Protokollierung rufen
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen und vom Gegner unterzeichnen lassen.

In jedem Fall ist es wichtig schon vor dem Reiseantritt einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.

Bei Pauschalreisen ist im Falle eines Unfalles immer umgehendes Handeln wichtig, da nach dem Reisevertragsrecht des BGB kurze Anmelde- und Verjährungsfristen zu beachten sind.

Je nach Schadensfall kann es sinnvoll sein einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Recht des Urlaubslandes auskennt, zu beauftragen.

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