Reiseziel Souvenirs aus Estland
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Souvenirs aus Estland
Wer bei einem Besuch in Estland die Absicht hat, ein Reiseandenken bzw. ein Souvenir aus dem Gastland mitzubringen, unterliegt nationalen Regulierungen und Gesetzen. Obwohl die zollrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften weitestgehend den europäischen Standard besitzen, ist die Ausfuhr von künstlerisch wertvollen oder historisch bedeutenden Gegenständen reglementiert. Historische Gegenstände die vor 1946 existiert haben, unterliegen Ausfuhrbeschränkungen. Für solche Kulturgüter benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung.
Auch die Ausfuhr von seltenen Wildpflanzen und deren Samen sowie die Ausfuhr von Tieren aus Estland sind ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt.
Weiter länderspezifische Sicherheitshinweise zum Reiseland Estland erhalten Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Estland/Sicherheitshinweise.html#t5
Hier erhalten Sie die Ausfuhrgenehmigung sowie weitere Informationen in englischer und russischer Sprache:
Alle gemachten Angaben sind ohne Gewähr!
26.09.2009
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