Reiseziel Andenken aus Lettland
Wählen Sie ein anderes Reiseziel oder starten Sie eine Suche.
![]() |
Andenken aus Lettland
Wer bei einem Besuch in Lettland die Absicht hat, ein Reiseandenken bzw. ein Souvenir aus dem Gastland mitzubringen, unterliegt nationalen Regulierungen und Gesetzen. Obwohl die zollrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften weitestgehend den europäischen Standard besitzen, ist die Ausfuhr von künstlerisch wertvollen oder historisch bedeutenden Gegenständen reglementiert. Historische Gegenstände, die vor 1947 existiert haben, unterliegen auch Ausfuhrbeschränkungen. Für solche Kulturgüter benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung der „Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler“. Auch die Ausfuhr von seltenen Wildpflanzen und deren Samen sowie die Ausfuhr von Tieren aus Lettland ist ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt.
Weitere länderspezifische Sicherheitshinweise zum Reiseland Lettland erhalten Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Lettland/Sicherheitshinweise.html#t5
Hier erhalten Sie die Ausfuhrgenehmigung sowie weitere Informationen in englischer oder französischer Sprache.
„Staatliche Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler“, Pils iela 20, in Riga Tel. 0037167224519
oder unter:
http://www.mantojums.lv/?lang=lv&cat=576
Alle gemachten Angaben sind ohne Gewähr!
18.09.2009
Reiseinfos
Hier finden Sie Reiseinfos und Reisetipps, wie zum Beispiel die Urlaubs-Checkliste und die Reiseapotheke
Urlaubs-Checkliste Ernährungsregeln der WHO Reiseapotheke Infektionsgefahr auf Reisen Unfall im Ausland











