Reiseziel Andenken aus der Türkei
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Andenken aus der Türkei
Nicht jedes Andenken bzw. Souvenir darf man aus einem Urlaubsland mitbringen. Um es genau zu wissen, sollte man sich vorher informieren, was erlaubt oder verboten ist.
Wer die Türkei besucht, der muss wissen, dass der Besitz oder Erwerb von so genannten „Kultur und Naturgütern“ verboten sind und die Ausfuhr strafrechtliche Folgen haben kann. Grundsätzlich sind diese „Kultur und Naturgüter“ staatliches Eigentum. Wer also altertümliche Gegenstände, Antiquitäten oder auch Naturgegenstände wie Muscheln oder Steine mit fossilen Einschlüssen oder auch seltene Pflanzen oder Pflanzensamen ausführt, der muss mit einer mehrmonatigen Untersuchungshaft oder Kautionszahlungen bis zu 9000 € rechnen. Der türkische Staat fasst den Begriff „Kultur und Naturgüter“ sehr weit und der Begriff ist nicht eindeutig fassbar. Deshalb empfiehlt das Auswärtige Amt generell keine Steine, alte Münzen Fossilien, Muscheln und Gegenstände mit historischem Aussehen oder Charakter aus der Türkei mitzunehmen.
Alle weiteren Informationen zu Reisemitbringseln und besonderen Zollvorschriften finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter:
Auswärtiges Amt
Alle Angaben sind ohne Gewähr !
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