Reiseziel Souvenirs von den Ålandinseln
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Souvenirs von den Ålandinseln
Wer bei einem Finnlandbesuch die Absicht hat, ein Reiseandenken bzw. ein Souvenir von den Ålandinseln mitzubringen, unterliegt den nationalen Regulierungen und Gesetzen Finnlands. Antiquitäten und antike Gegenstände sowie kulturhistorisch wertvolle Gegenstände dürfen nur mit einer nationalen Lizenz aus Finnland ausgeführt werden. Gegenstände, die finnischer bzw. åländischer Herkunft und 50 Jahre oder älter sind, gehören dazu. Kulturhistorisch wertvolle Gegenstände aus dem Ausland, die mindestens eine Verweildauer von 50 Jahren in Finnland oder auf den Inseln hatten, zählen auch dazu. Gefährdete Pflanzen oder Produkte daraus sind bei Import und Export lizenzpflichtig. Weiterhin sollten Sie beachten, dass die Ålandinseln zollrechtlich einen Sonderstatus, wie zum Beispiel die Kanarischen Inseln oder wie Drittländer haben. Reisen Sie von den Ålandinseln nach Schweden oder nach Finnland ein, müssen Sie die aktuellen Zollvorschriften beachten.
Wer die nationale Exportlizenz in Finnland erteilt sowie aktuelle Zollbestimmungen finden Sie unter:
http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=fi&tl=de&u=http%3A%2F%2Fwww.tulli.fi%2Ffi%2F
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Informationsdienst der finnischen Zollverwaltung in Helsinki unter der Telefonnummer 00358 20 690 601 zu kontaktieren.
Wer mehr zu Fragen des Angelsports und zur Anglerlizenz wissen möchte, der erhält Informationen unter:
Weitere länderspezifische Sicherheitshinweise zum Reiseland Finnland erhalten Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Finnland/Sicherheitshinweise.html#t5
Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet:
http://www.finnland.de/Public/default.aspx?nodeid=39274#zoll
Alle gemachten Angaben sind ohne Gewähr!
31.08.2009
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