Reiseziel Andenken aus Schweden – Vorsicht bei Tabak und Alkohol
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Andenken aus Schweden – Vorsicht bei Tabak und Alkohol

Wer bei einem in Schwedenbesuch die Absicht hat, ein Reiseandenken bzw. ein Souvenir aus dem Gastland mitzubringen, der unterliegt nicht den strengen Regulierungen und Gesetzen für Antiquitäten wie in anderen Ländern. Antiquitäten und antike Gegenstände sowie kulturhistorisch wertvolle Gegenstände dürfen jedoch nur mit einer Sondergenehmigung des schwedischen Staates ausgeführt werden. Strenge Regelungen gibt es auch bei der Einfuhr von Tabak und Alkoholerzeugnissen bezüglich des Alters der Personen. Personen, die jünger sind als 20 Jahre, dürfen generell keinen Alkohol mit sich führen. Hier werden schon kleinste Überschreitungen mit hohen Strafen belegt. Um Alkohol nach Schweden mitzunehmen, muss man mindestens 20 Jahre alt sein. Für Tabakwaren muss man mindestens 18 Jahre sein.

Auf der Homepage des Schwedischen Zollamtes (Tullverket) finden Sie weitere Informationen zur Einfuhr und Ausfuhr von Produkten nach Schweden:

http://www.tullverket.se/en/startpage.4.4ab1598c11632f3ba9280002814.html

Sollten Sie noch weitere Fragen zu zollrechtlichen Fragen haben, dann wenden Sie sich an den Zoll (Tullverket) in Schweden.

Tullverket
Box 12854
S-11298 Stockholm
Schweden
Tel. 0046-771-520 520
E- Mail: Tullverket@tullverket.se

Weiter länderspezifische Sicherheitshinweise zum Reiseland Schweden erhalten Sie unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Schweden/Sicherheitshinweise.html

Alle gemachten Angaben sind ohne Gewähr!

Informationen zum schönen Reiseziel finden Sie unter Schweden

28.08.2009

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