Reiseziel Vorsicht bei Souvenirs aus dem Urlaub
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Vorsicht bei Souvenirs aus dem Urlaub

Nicht alle Souvenirs bzw. Andenken aus dem Urlaub kann man so einfach mitbringen. So mancher Reisende hat durch Unachtsamkeit Schaden erlitten. In jedem Fall gilt,  Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Schaden. Vor Reiseantritt sollte man sich genau darüber informieren welche Gegenstände man problemlos beim gewählten Reiseziel und im Heimatland ein- und ausführen darf.

Hierzu gibt das Auswärtige Amt allgemeine Hinweise unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/ReiseplanungBroschuere.pdf

In den Reise- und Sicherheitshinweisen wird bei verschiedenen Staaten auf zollrechtliche Besonderheiten hingewiesen. Der Deutsche Zoll hat ebenfalls ausführliche, spezifische Länderinformationen für die EG und Nicht- EG- Staaten herausgegeben.
Weitere Informationen dazu gibt es unter: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html

Leider hat jedes Land ganz individuelle Regeln und Vorschriften. Das können schon Festlegungen sein wann in welchem Alter ein Gegenstand eine Antiquität ist oder ob es sich bei einem gefundenen Stein bereits um eine Antiquität handelt. Von Bedeutung sind ebenfalls Fragen des Artenschutzes von Pflanzen und Tieren. Man sollte sich keinesfalls von einheimischen Händlern bereden lassen, da diese nur ihr eigenes Geschäft im Sinn haben und die gesetzlichen Bedingungen der Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht kennen. Wenn Sie wissen möchten was Sie aus anderen Längern mitbringen dürfen, dann schauen Sie unter: http://www.wcoomd.org/tariff/?v=3

11.08.2009