Für die Einreise nach Jordanien benötigt man als EU Bürger einen gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum wird außerhalb des Landes von den Jordanischen Botschaften ausgestellt. Personen, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Einen Eintrag im Reisepass der Eltern oder eines Elternteiles ist nicht ausreichend.
Alle Personaldokumente müssen bei Einreise noch 6 Monate gültig sein. Für Reisende aus Nicht- EU Staaten gelten gesonderte Reglungen. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de für die deutsche Staatsangehörigkeit, www.eda.admin.ch für die Schweizer Staatsangehörigkeit und www.bmaa.gv.at für die österreichische Staatsangehörigkeit. Die Ausreise ohne oder ungültigen Ausweis bzw. Pass stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Ordnungsstrafe bis zu 2500 € geahndet wird.
Reiseziel Jordanien
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Jordanien – Pella
Die kleine Ruinenstätte von Pella liegt in der Provinz Irbid, etwa 30 Minuten Fahrzeit von Irbid entfernt. Die geschützte Lage im Jordantal, umgeben von Hügeln, bot schon immer eine gute Voraussetzung für die Besiedlung der Region. So fand man Belege für eine ununterbrochene Besiedlung des Ortes seit der Jungsteinzeit.
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Reiseziele Jordanien – Pella kurz zusammengefasst:
- Geschichtliches von Pella
- Die Ruinenstätte
Geschichtliches von Pella
Vor 4 000 Jahren wurde die Stadt erstmals unter dem Namen Pihilium erwähnt. 2 000 v. Chr. beherrschten die Ägypter das Ostjordanland. Unter ihrem Einfluss entwickelten sich damals in der Stadt Handel und Handwerk und die Zahl der Einwohner wuchs auf 5 000 an. Erst in hellenistischer Zeit erscheint der Stadtname Pella, wahrscheinlich zu Ehren von Pella in Makedonien, dem Geburtsort von Alexander dem Großen. In der Folgezeit herrschten die Römer. Pella gehörte der Dekapolis an, einem Verbund von zehn Städten in Palästina, die zu den Zentren der griechisch – römischen Kultur gehörten. Noch heute sind Gebäude aus dieser Zeit erhalten. Ihre Blütezeit erlebte die Stadt zur Zeit der Byzantiner. Strategisch günstig gelegen, wurden von Pella aus Fernhandelsrouten überwacht, die Europa über den Nahen Osten mit Zentralasien und China verbanden. Die Stadt profitierte vom Handel und wurde von der Vielfalt kultureller Einflüsse geprägt. Ihre größte Ausdehnung erreichte sie im 5. und 6. Jh., die Zahl der Bewohner betrug damals 25 000. Ein schweres Erdbeben im Jahr 747 richtete große Schäden an, die meisten öffentlichen Gebäude der Stadt wurden zerstört. Trotzdem dauerte die Besiedlung bis in das 16. Jh. an. Es waren schließlich die hohen Steuerlasten, die die Einwohner völlig vertrieben. Das heutige kleine Dorf Tabaqat Fahl wurde erst im 19. Jh. von arabischen Bauern gegründet.
Die Ruinenstätte
Oberhalb des Ruinenareals befindet sich das Pella Resthouse, der hochgelegene Standort gibt dem Besucher einen guten Überblick über die kleine, historisch bedeutende Ausgrabungsstätte. Vom Dorf Tabaqat Fahl aus kommend trifft man zuerst auf die Reste der sogenannten Westbasilika, die im 5./6.Jh. errichtet wurde. In der Nähe der Westbasilka wurden die Grundmauern von Wohnhäusern aus verschiedenen Epochen freigelegt. Die Gebäude des ehemaligen Zentrums der Stadt sind kaum erhalten. Die Bewohner verwendeten die Bauwerke, darunter ein Theater und vermutlich mehrere Tempel als Reservoir für die Errichtung neuer Gebäude. So entstand vermutlich im 5. Jh. eine Basilika unter Verwendung der Bausubstanz des römischen Theaters. Das Gotteshaus wurde jedoch beim schweren Erdbeben im Jahr 747 zerstört.
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Praktische Tipps Jordanien
Einreise nach Jordanien
Zollbestimmungen - Einreise nach Jordanien
Bei der privaten Einreise nach Jordanien dürfen Waren, die zum eigenen Verbrauch bestimmt sind, begrenzt mitgeführt werden. Für die Abgrenzung zwischen privat und geschäftlich gelten folgende Richtsatzmengen. 200 Zigaretten oder 200 g Tabak, 1l Alkohol. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift oder pornographischen Schriften ist verboten. Weiterhin ist es verboten die Landeswährung „Jordanischer Dinar“ einzuführen. Beträge kleiner als 50€ (entsprechen ungefähr 51 JD) sind davon ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Wechselkurs schwanken kann. Sollten Sie Fragen haben, dann informieren Sie sich unter www.auswaertiges-amt.de für die deutsche Staatsangehörigkeit, www.eda.admin.ch die Schweizer Staatsangehörigkeit und www.bmaa.gv.at für die österreichische Staatsangehörigkeit.
Besondere strafrechtliche Bedingungen
Achtung, für Flugreisende gibt es verschärfte Handgepäck-bestimmungen. Für den Besitz, den Konsum und den Drogenhandel gelten verschärfte Strafen. In Jordanien gibt es noch die Todesstrafe. Hohe Strafen stehen auf Fahren unter Alkoholeinfluss. Es gilt eine 0 Promille- Grenze. Fahren unter Alkoholeinfluss führt zu strafrechtlichen Maßnahmen. Den Betroffenen erwarten hohe Geldstrafen und im Extremfall der Entzug der Fahrerlaubnis und der Personaldokumente. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kann es zur Festnahme der Beteiligten kommen. Der Einzug der Personaldokumente verpflichtet den Reisenden im Land zu bleiben, bis er die Dokumente wieder erhält. Majestätsbeleidigung steht unter Strafe. Das Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen ist unbedingt einzuhalten. Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr!
Rückreise
Bei der Rückreise nach Deutschland oder einem der EU Staaten können 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak, 1l Spirituosen, 2l Wein, 250g Kaffee sowie Waren im Wert bis 300,00 € zollfrei eingeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor der Rückreise über die aktuellen Zollbestimmungen oder informieren Sie sich unter
www.zoll.de unter Stichwort Reisefreigrenzen oder abgabefreie Einfuhr. Für die von uns gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Achtung, die Ausfuhr von Antiquitäten ist nicht erlaubt und strafbar. Rauschgiftbesitz oder Handel wird streng bestraft.
Ausreisesteuer
Wer als Tourist das Land verlässt, um in ein benachbartes Land zu reisen, für den werden bei Ausreise eine Ausreisesteuer und Visa- Gebühren fällig. Sie betragen ca. 5 JD (5€) Bei Gruppenreisen über 15 Personen entfällt diese Gebühr.
Auto
Für die Fahrt nach Jordanien oder für das Führen eines Autos in Jordanien benötigen Sie den international gültigen Führerschein.
Eine Haftpflichtversicherung ist bei Einreise gesondert abzuschließen. Die EU Haftpflicht gilt in Jordanien nicht. Die internationalen Mietwagenvermittlungen gibt es am Flughafen oder in den Hotels vor Ort.
Reisen Sie mit dem eigenen PKW ein, dann benötigen Sie für das Fahrzeug eine internationale Zulassung und ein Triptyk / Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein). Diese Dokumente sind bei den Deutschen Automobilclubs erhältlich.
Sollten Sie das Fahrzeug länger als drei Monate in Jordanien belassen, so ist es zu verzollen. Die Zollbehörde erhebt den Zoll auf der Grundlage des Wertes. Die Zollgebühr liegt meist über 100 % des Wertes.
Die vorübergehende Einfuhr von Dieselfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung wird an der Grenze direkt ausgestellt.
Flugzeug
Alle großen und renommierten sowie die landeseigenen Fluggesellschaften fliegen von Europas Großstädten in das Königreich Jordanien. Die Flugzeit beträgt ungefähr vier Stunden. Wer früh bucht, der kann sparen. Die Flüge in Jordanien kommen auf dem Queen Alia International Airport an. Er liegt südlich der Hautstadt und bis ins Zentrum der Stadt sind es etwa 40 km, für die man mit dem Taxi 40 Minuten braucht. Wer es preiswerter haben will, der kann auch mit dem Bus vom Flughafen zur Stadt fahren. Die Busse fahren im 30 Minutentakt. Wer das Reiseziel Aqaba ansteuert, der kann von Amman aus einen Inlandsflug nach Aqaba benutzen.
Taxi
In Jordanien gibt es verschiedene Taxiunternehmen. Sie sollten versuchen den Taxipreis vor Antritt der Fahrt auszuhandeln. Es ist auch üblich den Taxometer bei Fahrbeginn nicht einzuschalten. Fordern sie den Fahrer höflich auf ihn einzuschalten. Ab Mitternacht werden Nachtzuschläge erhoben. Man unterscheidet in gelbe und weiße Taxen. Die Privattaxen sind gelb und haben ein grünes Viereck auf der Tür. Sammel- und Service Taxis sind weiß. Fahrten mit Privattaxen kosten innerhalb Ammans 1- 2,5 JD und Fahrten mit dem Sammeltaxi 0,5- 1 JD.
Mietwagen
In allen größeren Orten, in Hotels und am Flughafen in Amman sind die renommierten, internationalen Autovermieter ansässig. Das Mieten eines Fahrzeuges sollte man schon von zu Hause erledigen, da es preiswerter ist als im Reiseland. Sollten Sie eine Rundreise durch Jordanien beabsichtigen, muss das mit der Mietwagenfirma abgeklärt sein. Prüfen Sie vor Übernahme die Fahrtüchtigkeit und Vollständigkeit des Fahrzeuges und dokumentieren Sie alle Mängel. Für einen Mittelklassewagen zahlt man ungefähr 30 JD pro Tag dabei sind Steuern und Versicherung im Preis enthalten. Ein Grenzübertritt zwischen Israel und Jordanien ist mit dem Mietwagen nicht möglich.
Straßenverkehr in Jordanien
Das Straßennetz ist in gutem Zustand. Die normalen Landstraßen sind zweispurig ausgebaut und die Autobahn (Desert Highway) ist vierspurig. Für die Pistenstraßen ist Allrad- Antrieb zu empfehlen. Die Fahrweise in Jordanien ist moderat aber etwas gewöhnungsbedürftig. Man kann selbst fahren. In Jordanien herrscht Rechtsverkehr. Die Verkehrsvorschriften sind ähnlich den europäischen Vorschriften. Es herrscht Gurtpflicht. Außerhalb der Ortschaften gilt ein Limit von 80 km/ h und Innerorts 50 Km/ h als Höchstgeschwindigkeit. In Amman gibt es sehr viele Radarkontrollen. Wer erwischt wird, der zahlt meist eine Geldstrafe. Die Verkehrsschilder sind zweisprachig in Arabisch und Englisch. In den Großstädten fehlt meist die englische Beschriftung und es erschwert die Orientierung.
Die Treibstoffversorgung ist flächendeckend gut ausgebaut, es gibt in Jordanien kein bleifreies Benzin. Bei Fahrten in die Wüste oder über Piste sollten sie über genügend Trinkwasser, Treibstoff und ein intaktes Ersatzrad verfügen. Auch GPS oder Navigationshilfen sind angebracht, um sich besser orientieren zu können.
Banken und Geld
In den größeren Städten existieren Bankautomaten, an denen man mit der EC- oder Kreditkarte Bargeld abheben kann. Die Geldautomaten haben einen internationalen Standard und man kann mit ihnen in Englisch oder Deutsch kommunizieren. In vielen Reisebüros, Hotels und Restaurants wird die Zahlung mit Kreditkarte akzeptiert. In den Geschäften auf den Märkten bevorzugt man die Landswährung. Weiterhin gibt es viele Wechselstuben, in denen man zu offiziellen Kursen tauschen kann.
Die Währung in Jordanien ist der Jordanische Dinar (JD)oder auch (JOD). Der Kurs ist 1 JD = 1,07 Euro dabei ist 1 Euro = 0,93 JD
1 JD wird in 1000 Fils unterteilt und 10 Fils werden auch als Piaster unterteilt. Ein JD hat demnach 100 Piaster.
Es gibt Münzen zu 10,25,50,100,250,500 Fils und 1 Dinar; Geldscheine zu 500 Fils und 1,5,10,20 und 50 Dinar.
Telefon, Notrufe
Telefonkarten werden in Kiosken, Postämtern (geöffnet 8-17 Uhr), Tankstellen und Tabakläden verkauft. Die öffentlichen Telefonzellen funktionieren mit Telefonkarte oder Bargeld. Auch die Mobiltelefone funktionieren sehr gut.
Ihre Mobilfunkanbieter informieren Sie über den günstigsten Tarif.
Deutsche Botschaft in Amman, Tel. 065930367 Fax. 06 5939413
Österreichische Botschaft in Amman, Tel. 06 4601101 Fax.06 4612725
Botschaft der Schweizer Eidgenossenschaft in Amman Tel. 06 5931416 Fax 06 5930685
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Internet
In vielen Städten Jordaniens gibt es Internetcafés, in denen man surfen kann. Viele Hotels haben auch Internetzugang. Die Preise sind ähnlich wie in Europa.
Post
Die Öffnungszeiten sind Mo.-Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr, in den Wintermonaten 7.00 bis 19.00 Uhr.
Man kann Post versenden aber keine durch die Post empfangen. Wer Post erwartet, der braucht ein Postschließfach oder lässt es seinem Hotel zustellen. Postwertzeichen erhält man auf Postämtern oder im Hotel. Die meisten Hotels kümmern sich um die Post ihrer Gäste. Luftpost dauert meist 1-2 Wochen bis Europa.
Strom
Die Netzspannung beträgt 230 V bei 50 Hz, wie in Deutschland. Die Steckdosen entsprechen der EU- Norm für Flachstecker. Für Schukosteckdosen benötigt man eventuell einen Adapter.
Wie sollte man sich verhalten
Man erwartet von den ausländischen Gästen, dass sie die Feinheiten der arabischen Umgangsformen beherrschen. Ob Mann oder Frau, abseits des Strandes nicht allzu viel nackte Haut zeigen. Abseits der Metropolen sollte man die Haut mit leichter, undurchsichtiger Kleidung bedecken. Dies gilt umso mehr in der Zeit des Ramadan. Beim Besuch von Moscheen ist es notwendig, nackte Arme und Beine zu verdecken, beim Betreten der Heiligtümer sollten die Schuhe ausgezogen werden und die Frauen müssen ihr Haar bedecken
Sich in Landestracht zu hüllen ist keine gute Idee.
Sollten Sie Gastgeber sein, so erwartet man, dass sie Getränke wie Kaffe oder Tee reichen. Es ist umgekehrt so, dass sie gebotene Speisen und Getränke nicht ablehnen sollten. Beim Begrüßen oder Trinkgeld reichen, niemals die linke Hand benutzen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Reiseinfos
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