Das größte Omaijadenschloss Qasr al – Mushatta befindet sich, wenig romantisch, auf dem Areal des Flughafens Queen – Alia in Amman. Den Gebäudekomplex erreicht man deshalb erst nach umfangreichen Kontrollen. Er scheint auf den ersten Blick recht schlicht . Ursprünglich gab es eine prächtige Südfassade, die man Kaiser Wilhelm II. geschenkt hatte, der sie wiederum im Jahr 1903 dem Berliner Museum für Islamische Kunst weitergab. Das verbliebene Palastgebäude besteht aus Eingangsbereich mit großem Hof und Thronsaal. Man vermutet, dass es Walid II. um 750 errichten ließ. Bemerkenswert sind die feinen Steinmetzarbeiten, die sich üppig und mit vielfältigen Motiven zeigen.
Für die Einreise nach Jordanien benötigt man als EU Bürger einen gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum wird außerhalb des Landes von den Jordanischen Botschaften ausgestellt. Personen, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Einen Eintrag im Reisepass der Eltern oder eines Elternteiles ist nicht ausreichend.
Alle Personaldokumente müssen bei Einreise noch 6 Monate gültig sein. Für Reisende aus Nicht- EU Staaten gelten gesonderte Reglungen. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de für die deutsche Staatsangehörigkeit, www.eda.admin.ch für die Schweizer Staatsangehörigkeit und www.bmaa.gv.at für die österreichische Staatsangehörigkeit. Die Ausreise ohne oder ungültigen Ausweis bzw. Pass stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Ordnungsstrafe bis zu 2500 € geahndet wird.













