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Was darf in das Handgepäck?

Was darf in das Handgepäck? Die neuen EU Vorschriften

Für alle in der EU startenden Flüge gelten ab 06.11.2006 folgende Regeln: Diese neuen Regeln sollen die Fluggäste vor Anschlägen mit flüssigem Sprengstoff schützen. Deshalb ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch eingeschränkt erlaubt. Die Bestimmungen gelten auch für die Flüge von der Schweiz, Norwegen und Island aus.

Pflege- Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass die Menge pro Flüssigkeit auf 100ml beschränkt ist. Alle Tuben und Flüssigkeitsbehältnisse müssen in einer durchsichtigen wieder verschließbaren Plastiktüte mit einem Volumen von 1l passen.

Größere Getränkeflaschen sind verboten. Ausgenommen sind Getränke, die nach der Sicherheitskontrolle im Flughafen oder im Flugzeug erworben werden. Ausnahmen gibt es für Babynahrung, Medikamente sowie Diätnahrung. Für Kontrollen sollte in jedem Fall ein Ausweis oder ein Attest über die Notwendigkeit mitgeführter Medikamente vorliegen.

Artikel, die im Duty - free -Shop erworben werden, dürfen in das Handgepäck. Die dort erworbenen Produkte werden in versiegelten Tüten ausgehändigt, der gültige Kaufbeleg ist als Nachweis mitzuführen.

Alle Passagiere sollten sich auf eine längere Kontrollzeit einrichten und deshalb unbedingt frühzeitig am Flughafen erscheinen.

Weitere Verschärfungen beim Handgepäck:

Das Handgepäckstück darf über alles ( Rollen, Griffe usw.) maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter tief sein. Diese Vorschrift tritt erst ab Mai 2007 in Kraft. Derzeit gibt es für die Handgepäckgröße noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

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