Reiseziel Neue Pässe ab 1. November 2007
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Neue Pässe ab 1. November 2007

Seit dem 1. November 2007 muss jeder Bürger, der einen neuen Reisepass beantragt, nun auch, neben seinen persönlichen Daten und dem digitalen Passfoto, seine Fingerabdrücke abgeben. Dazu muss der Antragsteller beide Zeigefinger auf ein elektronisches Lesegerät drücken. Regierung und Behörden betonten, dass der neue „E-Pass“ besonders fälschungssicher sei und insbesondere Kriminellen das Handwerk erschwere.

Die Daten des Fingerabdrucks werden auf einem Chip im Passdeckel, aber nicht zentral, gespeichert. Der Chip soll unter anderem auch die Grenzkontrollen erleichtern, da die Zollbeamten die Überprüfung, vom Pass mit der Kontrollperson, mittels spezieller Lesegeräte vornehmen. Obwohl ein unberechtigtes Auslesen der Daten ausgeschlossen wird, werden unter anderem vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig – Holstein Aluminium Schutzhüllen angeboten. Sie sollen verhindern, dass Unbefugte über Funk auf die Daten zugreifen können.

Der neue Pass kostet wie bisher 59 Euro und ist zehn Jahre gültig. Wer unter 24 Jahre alt ist zahlt 37,50 Euro und muss den Pass nach sechs Jahren erneuern.

Auch Kinder benötigen in jedem Fall einen eigenen Pass. Ab 1. November 2007 werden Kinder nicht mehr im elterlichen Pass eingetragen. Die Kinderreisepässe wurden gegen Missbrauch und zum Schutz der Kinder eingeführt. Sie werden maximal für sechs Jahre ausgestellt . Sie können einmal verlängert werden jedoch nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ein Abdruck der Finger wird ab dem sechsten Lebensjahr genommen. Alle bisher ausgestellten Pässe bleiben bis Laufzeit-Ende gültig.