Für die Einreise nach Mexiko ist ein Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit erforderlich. Jeder Reisende benötigt eine Touristenkarte, die gemeinsam mit dem Reisepass bei der Einreise ausgefüllt vorzulegen ist. Diese Touristenkarte erlaubt einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Die Fluggesellschaften oder die Einreisebehörde ( Migration) sowie Grenzübertrittsstellen händigen diese Dokumentvordrucke aus. Eine Kopie der Karte verbleibt im Pass und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil reisen, benötigen eine beglaubigte, spanischsprachige Bescheinigung des nicht mitreisenden Elternteiles oder Sorgeberechtigten. Ein Reisepass für Kinder oder ein Kinderpersonalausweis wird bei der Einreise auch anerkannt.
Weitere Auskunft erhalten Sie beim Mexikanischen Fremdenverkehrsamt, Taunusanlage 21, im D-60325 Frankfurt und im Konsulat Conseo de Promoción Turistica de Mexico (CPTM) kostenlose Hotline 0800 11 11 22 60
oder www.visitmexico.com
Botschaft von Mexiko in Deutschland
Klingelhöferstr. 3
D-10785 Berlin Tel. 030 269 323-0 Fax. 030 269 323-700
Bitte erkundigen Sie sich vor Reisebeginn über die neuesten Einreisebestimmungen. Für die gemachten Angaben übernehmen wir keine Garantie.












