Übersetzt man den Namen Naissaar, so bedeutet er Fraueninsel. Man verbindet den Namen der Insel auch mit der Chronik Adam von Bremens, der um 1075 den Ausdruck „Terra feminarum“ für die Insel Naissaar verwendete. Seit dem 15. Jh. ist die Insel durch schwedische Siedler bewohnt. Im Gegensatz zu anderen estnischen Inseln, wo nur Schweden siedelten, gab es auf Naissaar schwedische als auch estnische Bewohner. Seit dem ersten Nordischen Krieg (1558- 1583) diente die Insel den Schweden als Festung. Die Schweden begannen die Insel mit Festungsanlagen zu sichern und unter russischer Herrschaft ging der Ausbau bis zu Beginn des Ersten Weltkrieges weiter. Zum Transport militärischer Güter erbaute man auch eine Schmalspurbahn, die in Nord- Südrichtung verkehrte. So konnten die militärischen Stellungen an der Nord- und Südspitze schneller erreicht werden. Während der bolschewistischen Oktoberrevolution 1918 wurde auf der Insel kurzeitig eine Räterepublik von Soldaten ausgerufen. Mit der Ausrufung der ersten Estnischen Republik 1918 und der Unabhängigkeit des Landes erlosch die Räterepublik. Das freie Estland wurde nur wenig später durch deutsche Truppen eingenommen und die revolutionäre Inselrepublik löste sich durch Flucht ihrer Machthaber auf. Von 1920 bis 1940 gehörte die Insel zur Republik Estland. Im Ergebnis des Hitler- Stalinpaktes besetzten sowjetische Truppen 1941 die Baltischen Staaten und die Estlandschweden flohen vor den Russen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erklärten die Russen die Insel zum Sperrgebiet und ließen die größte Minenfabrik des Ostblocks errichten. Dieses militärische Sperrgebiet wurde bis 1991 aufrechterhalten und danach aufgegeben. Noch heute sind die Hinterlassenschaften der Rüstungsindustrie an vielen Stellen zu finden. Trotz der irreparablen Ökoschäden auf Naissaar wurde die Insel seit 1995 zum Naturschutzgebiet erklärt. Die alten Siedlungen der schwedischen Siedler werden wieder aufgebaut und restauriert. Auch die alte Schmalspurbahn soll nach Fertigstellung einen touristischer Höhepunkt werden.
Für die Einreise nach Estland, für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten, benötigt man als EU Bürger einen gültigen Personalausweis. Personen, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern oder eines Elternteiles ist nicht ausreichend.
Alle Personaldokumente müssen bei der Ausreise noch 3 Monate gültig sein. Für Reisende aus Nicht- EU Staaten gelten gesonderte Regelungen. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de für die deutsche Staatsangehörigkeit, www.eda.admin.ch für die Schweizer Staatsangehörigkeit und www.bmaa.gv.at für die österreichische Staatsangehörigkeit. Da alle drei baltischen Staaten, Litauen, Lettland und Estland, seit 2007 als Schengener Staaten gelten, gibt es für EU Bürger seit 2007 keine generellen Passkontrollen mehr.












