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29.07.2010
Mit einer Entscheidung für geplante Windräder unmittelbar in Wartburgnähe hat das Verwaltungsgericht Meiningen für eine Veränderung des Landschaftsbildes entschieden.
Mit dieser Entscheidung fand ein jahrelanger Streit um den Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Milmesberg bei Eckardthausen sein vorläufiges Ende.
Diese Störung der freien Sicht auf die Eisenacher Wartburg bedeutet aber womöglich den Verlust des Status als Weltkulturerbe. Während das Gericht von hinnehmbaren Veränderungen der Landschaft spricht und „keine durchgreifende optische und denkmalschutzrechtliche Beeinträchtigung der Wartburg erkennen“ kann, befürchten Gegner dieser Entscheidung den Verlust des Welterbetitels. Sie wollen unter anderem die deutsche Unesco – Abteilung über das Urteil und dessen Folgen informieren und erwägen eine Nebenklage der Wartburg – Stiftung.
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29.07.2010
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